UNO-Generalsekretär António Guterres hat den Schweizer Diplomaten Jürg Lauber beauftragt, zusammen mit mexikanischen Kollegen den UNO-Migrationspakt («Global Compact for Migration») auszuarbeiten. Der Pakt ist geleitet vom Grundgedanken, Migration sei «Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung».

Der Bundesrat hat tatsächlich im Sinn, den UNO-Migrationspakt am 10./11. Dezember 2018 in Marokko zu unterschreiben.

«Es macht den Anschein, dass der Migrationspakt klammheimlich beim Volk hätte vorbeigemogelt werden sollen» (Markus Melzl in der Basler Zeitung). Dieser Pakt ist eine Zwängerei der UNO. Er wird zwar als unverbindlich verkauft, aber könnte plötzlich internationales Recht werden.

Entgegenhalten – mit unserer Petition!
Ohne Parlament, ohne Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Wir fragen uns, was bedeutet der UNO-Pakt für unsere Gesetzgebung und Rechtsprechung, also für unsere Selbstbestimmung. Niemand weiss es so genau, auch Bundesbern nicht. Der Bundesrat beschwichtigt, der Pakt sei «nur politisch – also rechtlich nicht verbindlich». Erfahrungsgemäss bedeutet das für die direkte Demokratie, für die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit nichts Gutes.
Die Staaten verpflichten sich auf Ziele, die auch von uns rechtliche Anpassungen erfordern:

  • Familienzusammenführung «für Migranten auf allen Qualifikationsniveaus».
  • Medien sollen so über das Thema Migration berichten, dass dies «zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt».
  • Sozialschutzsysteme sollen nicht diskriminierend sein und das gleiche «Basisschutzniveau für Staatsbürger und Migranten» bieten.
  • Die Ausschaffung minderjähriger Migranten ist grundsätzlich verboten.

Das heisst:

  • Unbegrenzter Familiennachzug für alle Ausländer.
  • Zensur, Denkverbot: Ende der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie der Medienfreiheit (Bundesverfassung Art. 16 und 17).
  • Mehr Steuern, mehr Lohnabgaben, höhere Krankenkassenprämien.
  • Unbegrenzte Willkommenskultur – Minderjährige dürfen so oder so bleiben.
  • Kriminelle Ausländer haben Bleiberecht.
  • Ausländer- und Zuwanderungspolitik wird komplett von der EU und der UNO bestimmt (Bundesverfassung Art. 139 – 141).

Darum jetzt Petition unterschreiben:
Petitionsbogen zum Ausdrucken
oder noch einfacher hier zur
Online-Unterschrift.

Unmut kundtun, Druck machen – Petition sofort unterschreiben:   Jede Person, unabhängig von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, kann unterschreiben. Wir bitten Sie, rasch, spätestens bis Samstag, 17. November 2018, die Petitionsbögen zurückzusenden an: AUNS, Postfach 669, 3000 Bern