Warum ist es so wichtig, einen Vorsorgeauftrag zu haben?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB kann bei Ihrer Urteilsunfähigkeit oder bei einer Gefährdungsmeldung über Sie verfügen:

  • Urteilsunfähigkeit: z.B. wegen eines Unfalls, einer Krankheit, einer vermeintlichen oder effektiv beginnenden Demenz.
  • Gefährdungsmeldung: Jeder kann jederzeit kostenlos und anonym eine Gefährdungsmeldung gegen Sie einreichen und die KESB muss aktiv werden.
    Als Konsequenz kann die KESB einen fremden Berufsbeistand einsetzen, der zusammen mit der KESB über Ihre Person, Ihren Aufenthaltsort, Ihr Vermögen, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder sogar über Ihre Familienunternehmung bestimmen und verfügen kann.

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